Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (WEEE, ElektroG)
Umsetzung der EU-Richtlinien WEEE durch Verabschiedung des ElektroG
Das ElektroG setzt die europäische WEEE-Richtlinie 2012/19/EU in deutsches Recht um. Das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten wird durch das ElektroG geregelt. Das Gesetz trat erstmalig 2005 in Kraft und wurde 2015 (ElektroG2) und 2022 (ElektroG3) novelliert.
Die Forderungen des ElektroG werden bei uns umgesetzt.
Wir sind bei der EAR als Hersteller registriert: WEEE-Reg.-Nr.: DE 23942637
Die Schukat electronic Vertriebs GmbH ist sich seiner abfallrechtlichen Verpflichtungen als Importeur und Händler bewusst und nimmt diese sehr ernst.
Die wichtigsten Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten haben wir hier für sie zusammengestellt:
- Die Erfassung von Altgeräten muss getrennt erfolgen.
- Als Altgeräte bezeichnet man Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind.
- Die Altgeräte müssen einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zugeführt werden. Sie gehören nicht in den Hausmüll sondern sind in speziellen Sammel- und Rücknahemesystemen zu entsorgen.
- Elektrogeräte die einer getrennten Erfassung zugeführt werden müssen sind mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet:

- Für Altgeräte aus privaten Haushalten gibt es die Möglichkeit einer unentgeltlichen Abgabe bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen
- Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie unter: https://www.ear-system.de/ear-portal/
- Die Rücknahmepflicht ist dabei gültig für Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400m² für Elektro und Elektronikgeräte sowie diejenigen Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800m², die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen.
- Die Rücknahmepflicht gilt auch beim Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wenn die Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 m² betragen oder die gesamten Lager- und Versandflächen mindestens 800 m² betragen.
- Die Vertreiber haben eine Rücknahme des Altgerätes grundsätzlich durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten.
- Die Schukat electronic Vertriebs GmbH ist an das Verbundnetz der Take-e-Back angeschlossen. Eine geeignete Rücknahmestelle in zumutbarer Entfernung finden sie hier: https://www.take-e-back.de/Verbraucher-Ruecknahmestellen-finden
- Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes besteht bei rücknahmepflichtigen Vertreibern unter anderem dann, wenn ein neues gleichartiges Gerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, an einen Endnutzer abgegeben wird. Wenn ein neues Gerät an einen privaten Haushalt ausgeliefert wird, kann das gleichartige Altgerät auch dort zur unentgeltlichen Abholung übergeben werden; dies gilt bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln für Geräte der Kategorien 1, 2 oder 4 gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG, nämlich „Wärmeüberträger“, „Bildschirmgeräte“ oder „Großgeräte“ (letztere mit mindestens einer äußeren Abmessung über 50 Zentimeter). Zu einer entsprechenden Rückgabeabsicht werden Endnutzer beim Abschluss eines Kaufvertrages befragt. Außerdem besteht die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe bei Sammelstellen der Vertreiber unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes für solche Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, und zwar beschränkt auf drei Altgeräte pro Geräteart.
Daten löschen und Entnahme von Batterien und Akkus
- Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen.
- Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.
Weitere Informationen über das ElektroG finden Sie auf der Webseite des Umweltbundesamtes: https://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/produktverantwortung-in-der-abfallwirtschaft/elektroaltgeraete/elektro-elektronikgeraetegesetz#sinn-und-zweck-des-elektrog
Quantitative Zielvorgaben der Take-e-Way :
https://www.stiftung-ear.de/de/service/statistische-daten/jahres-statistik-mitteilung
