POP-Verordnung
POP - Allgemeine Informationen
Konformitätserklärung gemäß Verordnung (EU) 2019/1021 (POP)
Die Stockholmkonvention (Persistent Organic Pollutants – POP) hat zum Ziel, die menschliche Gesundheit und die Umwelt mit spezifischen Kontrollmaßnahmen zu schützen, indem persistente organische Schadstoffe beseitigt werden. Hierzu verbietet oder beschränkt die Verordnung die Erzeugung, Verwendung, Einfuhr und Ausfuhr von POPs. Auf europäischer Ebene setzt die Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung) das internationale Abkommen in europäisches Recht um.
POP - Stellungnahme
Die Schukat electronic Vertriebs GmbH (Schukat) verfolgt aktiv die POP-Anforderungen und hat ihre Aufgaben und Pflichten nach bestem Wissen und Gewissen identifiziert. Das Ziel der POP-Verordnung, den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt zu verbessern, unterstützen wir uneingeschränkt.
Schukat verkauft keine dieser POP-Substanzen als Material oder in Mischungen. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat einzelne Substanzen der POP in die REACH-Verordnung aufgenommen.
